Meldewesen

Kirchliches Meldewesen
Das kirchliche Meldewesen als Diagramm.

Mit rund 2,8 Millionen Gemeindegliedern ist die Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers die größte Landeskirche innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der Kirchenkreis Syke-Hoya gehört wiederum mit seinen rund 70.000 Gemeindegliedern und der Kirchenkreis Grafschaft Diepholz mit rund 50.000 Gemeindegliedern zu den größeren Kirchenkreisen der Landeskirche.

Damit die mit diesen einzelnen Personen verbundenen Daten nicht verloren gehen, sorgt sich das kirchliche Meldewesen, dass von unten nach oben, also von der Kirchengemeinde zur Landeskirche, organisiert ist.

Im nicht immer leicht überblickbaren Vorschriftendschungel gilt die Faustregel, dass nur der Datensatz Gültigkeit besitzt, der von der Kommune zur Kirchengemeinde kommt! Die Skizze oben soll den Gang des kirchlichen Datenkreislaufes verdeutlichen: Bedeutsam ist, dass der Kreislauf bei der Kirchengemeinde beginnt. Sie muss nach ca. 3 Monaten prüfen, ob sich eine an die Kommune gemeldete Taufe auch wirklich in den Daten wieder findet, die die Kirchengemeinde von der COMRAMO (KID) als kirchlichen Rechenzentrum bekommt.

Der auf den ersten Blick umständliche Weg ist deshalb wichtig, weil erst durch die Kommune der Datensatz an alle verschiedenen Institutionen gestreut wird (z. B. Finanzamt) und ansonsten eine "Anerkennung" des Gemeindegliedes unterbleibt.

Letzteres hat auch Auswirkungen auf die Finanzkraft des Kirchenkreises und der Kirchengemeinde. So ist das landeskirchliche Zuweisungsverfahren so aufgebaut, dass insbesondere die Anzahl der Gemeindeglieder für die Zuweisungshöhe ausschlaggebend ist. Die rasante technische Entwicklung der Datenverarbeitung hat im Meldewesenbereich auch zu einer Sensibilisierung der Kirchenmitglieder im Umgang mit ihren Daten geführt. Zu den Besonderheiten der öffentlich-rechtlichen Kirchen gehört es, dass diese eigene Datenschutzgesetze haben und nicht unter die staatlichen Datenschutzbestimmungen fallen. Dieser scheinbaren Gunst folgt gleichzeitig aber auch die hohe Verpflichtung, dass aus Sicht des Staates ausreichende Datenschutzmaßnahmen bei den kirchlichen Empfängern getroffen worden sind.

Unter dem Aspekt der Datenübermittlung ist das Zusammenwirken von Kirche und Staat durch ihre Meldebehörden und der Kirchenbuch- und Standesämter von erheblicher Bedeutung, so dass bei der Weitergabe, der Verarbeitung und der Kontrolle jedes einzelnen Datensatzes besondere Sorgfalt ratsam ist.

1 Stand 2013

Heike Schlegel

Uta Janßen