Bauverwaltung

Sanierungsmaßnahmen
Sanierungsmaßnahmen können teuer werden.

Kirchliche Gebäude stellen nicht nur einen erheblichen Vermögenswert einer Kirchengemeinde dar, sondern sind häufig auch lebende Baudenkmale. Dieses beides zusammen bedarf einer besonderen Verantwortung.

Es gilt daher nicht nur aus finanzieller Hinsicht, sondern auch aus der Verpflichtung zur Denkmalspflege, dass der Erhaltung und Pflege der kirchlichen Gebäude eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Es hat sich in der Vergangenheit leider immer wieder gezeigt, dass eine vernachlässigte Baupflege erheblich dazu beitragen kann, dass aus Maßnahmen der laufenden Bauunterhaltung Sanierungsmaßnahmen werden können.

Es ist deshalb zu begrüßen, wenn die Kirchenvorstände örtliche "Baubeauftragte" finden und ernennen können, die sich im Auftrag des Kirchenvorstandes dieser Aufgabe besonders verpflichtet fühlen.

Gebäude, an deren Erhaltung der Staat auf Grund ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse bekundet, müssen auch im Hinblick auf nachfolgende Generationen besonders geschützt werden. Diese Aufgabe übernimmt die staatliche Denkmalspflege.

Der hannoverschen Landeskirche ist es im Verbund mit den anderen evangelischen Landeskirchen Niedersachsens gelungen, dass sie die Aufgabe der staatlichen Denkmalspflege weitgehend selbst wahrnehmen darf 1. Im Gegenzug hat sich die Landeskirche verpflichtet, der Erhaltung und Pflege denkmalswichtiger Gebäude besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Aus diesem Grund gibt es in der Landeskirche eine Reihe von Vorschriften zur Erhaltung und Pflege von kirchlichen Gebäuden. Damit die Kirchenvorstände diese Aufgabe verlässlich wahrnehmen können, steht ihnen das Amt für Bau- und Kunstpflege zur fachlichen Beratung zur Seite.

Zur Mitwirkung bei der Durchführung von Baumaßnahmen, insbesondere bei der Klärung von Finanzierungsfragen und bei der Aufstellung und Abrechnung von Finanzierungsplänen steht ebenso die Regionalleiterin oder der Regionalleiter des Kirchenamtes zur Verfügung.

1 Artikel 20 Loccumer Vertrag

Susanne Lübker

stellv. Amtsleitung

Gerhard Morische

Regionalleiter

Anke Nuttelmann

Regionalleiterin

Carina Reuschel

Regionalle

Corine Sarker

Regionalleiterin

Andreas van Veldhuizen

stellv. Amtsleitung

Rolf Schröder