Personalabteilung

Auf die Freundlichkeit der kirchlichen Mitarbeitenden ist Verlass. Doch eines mögen sie gar nicht: Wenn sie verspätet oder gar nicht die ihnen zustehende Vergütung erhalten. Damit das nicht geschieht, passen im Kirchenamt umsichtige "Personalprofis" auf.

Neben der Errechnung der Gehälter ist die Arbeit im Personalbüro jedoch wesentlich vielschichtiger. Kein Bereich der Verwaltung ändert sich so häufig und so umfangreich, wie der Personalbereich. Ob Tarifrecht, Steuerecht oder Sozialversicherungsrecht - immer behalten die Personalsachbearbeiterinnen trotz der rund 1.000 Beschäftigten in den Kirchengemeinden, Einrichtungen und Kirchenkreisen den Durchblick.

Während die Wirtschaft gern bei der Betreuung der Bediensteten das Stichwort "Call-Center" in den Mund nimmt, gehört die telefonische Beratung für das Kirchenamt schon lange zum Tagesgeschäft. Aber nicht nur die Mitarbeitenden wissen den Dienst zu schätzen.

Auch Kirchenvorstände, die in ihrer Rolle als Arbeitgeber nicht immer rechtssicher sein können, nehmen gern die zeit- und sachgemäße Beratung des Kirchenamtes in Anspruch. So ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Personalabteilung für die Kirchenvorstände eigenständig Beschlussvorlagen - ob für Einstellungen oder auch Beendigungen - erarbeitet.

Ferner fällt es in den Zuständigkeitsbereich der Personalverwaltung, zu den Mitarbeitervertretungen, der Interessengemeinschaften aller Mitarbeitenden, Kontakt zu halten. Dass es hierbei auch manchmal zu unterschiedlichen Standpunkten kommen kann, liegt in der Natur der Sache.

Maike Heinen
Anja Barg
Birgit Nadolny
Ute Schilling

Aileen Labbus